Zusammenfassung: In gegenständlicher Anfrage hatte sich das BMF mit der Frage zu befassen, ob die vorübergehende Anmietung von Hotelzimmern durch eine deutsche Kapitalgesellschaft, die im Bereich der Edelmetallverwertung tätig ist und beabsichtigt, im Inland von privaten Personen Edelmetalle zu erwerben, ausreicht, um dadurch eine inländische Betriebsstätte zu begründen.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 4 lit d DBA Deutschland