Zusammenfassung: Der Autor diskutiert in umfassender Weise die Frage, ob § 10 Abs 2 KStG bei ausländischen Portfoliobeteiligungen einen Anrechnungsvortrag erfordert. Er erörtert zunächst die Problemstellung und geht dabei auf die Entscheidung des VwGH ein, mit der entschieden wurde, dass § 10 Abs 2 KStG der Kapitalverkehrsfreiheit zuwiderläuft, und stellt sodann Überlegungen zum Umfang einer Anrechnung und der Anrechnung bei einem negativen Gesamteinkommen an. Wie sieht die gemeinschaftsrechtliche Beurteilung der Anrechnungsmethode im Verlustfall aus? Der Autor stellt seine Schlussfolgerungen für § 10 Abs 2 KStG dar und fasst seine Ergebnisse abschließend kompakt zusammen.