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Arbeitskräfteüberlassung nach Frankreich

SteuerrechtSonstigesSWI 2008, 414 Heft 9 v. 1.9.2008

Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich zur Frage, welchem Land - Österreich oder Frankreich - bei einer Arbeitskräfteüberlassung einer österreichischen Konzernmuttergesellschaft an eine französische Tochtergesellschaft für drei Jahre, das Besteuerungsrecht bzgl der Bezüge des Arbeitnehmers zukommt.

Rechtsgrundlagen: DBA-Frankreich

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