Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich zur Frage, ob die Mitwirkung einer österreichischen Architekten-GmbH an einer deutschen Bauausführung, die 12 Monate übersteigt, zur Errichtung einer Betriebsstätte führt. Welche Bestimmung ist anwendbar? Was gilt für freiberuflich tätige Architekten?
Rechtsgrundlagen: DBA-Deutschland