6. MWSt-RL
Der EuGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Auslegung der in Art 13 Teil B lit b der 6. MWSt-RL geregelten Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken zu befassen. Fraglich war, ob die Verpachtung eines Fischereirechts unter die Steuerbefreiung der 6. MWSt-RL fällt.