Zusammenfassung: Das BMF untersuchte im konkreten Fall die Voraussetzungen des Art 17 Abs 3 DBA-Deutschland im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit eines Sportvereins. Geprüft wurde, ob derartige von Sportlern erzielte Einkünfte von der Besteuerung freizustellen sind.
Rechtsgrundlagen: Art 17 Abs 3 DBA-Deutschland