Zusammenfassung: Das BMF beschäftigte sich mit der Frage, ob eine in Liechtenstein ansässige AG, die 15 Prozent einer österreichischen GmbH besitzt und von dieser eine Gewinnausschüttung erhält, der österreichischen Kapitalertragssteuer unterliegt und ob eine Herabsetzung der KESt gemäß Art 10 Abs 2. DBA-Liechtenstein in Frage kommt.
Rechtsgrundlagen: Art 10 Abs 2 DBA-Liechtenstein