Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich zur Frage der Einkünftezurechnung. Im gegenständlichen Fall wurden Aktien einer Kapitalgesellschaft cum Dividende am 27.6 an eine andere Kapitalgesellschaft veräußert; am 28.6 wurde der Gewinnverteilungsbeschluss mit Dividendenfälligkeit am 29.6. gefasst.
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