Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich zur Umgehung der Quellensteuerentlastungssperre bei einer ausländischen Holdinggesellschaft. Fraglich war die Anwendung des § 5 Abs 1 Z 2 DBA-EVO.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 DBA-EVO
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Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich zur Umgehung der Quellensteuerentlastungssperre bei einer ausländischen Holdinggesellschaft. Fraglich war die Anwendung des § 5 Abs 1 Z 2 DBA-EVO.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 DBA-EVO
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