Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich zur Frage der Ansässigkeit bzw unbeschränkten Steuerpflicht eines im Ausland Erwerbstätigen, der in Österreich in einem Appartementhaus ein Appartement angemietet hat, das ihm als einzige Wohnmöglichkeit dient. Fraglich war, ob der Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht durch den gelegentlichen Wechsel des Appartements im Appartementhaus hintan gehalten werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 26 BAO