Der Beitrag informiert über eine Entscheidung des EuGH zur Frage der Umsatzsteuerpflicht. Im gegenständlichen Fall war ein Lehrer als freier Mitarbeiter in einer Schule tätig, fraglich war die Anwendbarkeit des Art 13 Teil A Abs 1 lit j der 6. MWSt-RL.
EuGH 14.6.2007, Rs C-445/05 - Haderer