Zusammenfassung: Der BFH hatte sich mit der Frage der Besteuerung eines Arbeitnehmers einer in Deutschland und den USA doppelansässigen Kapitalgesellschaft zu befassen. der Arbeitnehmer hielt sich im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit immer wieder in den USA auf (jeweils für einige Tage).
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 2 DBA D-USA