Zusammenfassung: Das BMF hatte in einer Angelegenheit Auskunft zu geben in der es um die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung aufgrund eines DBA mit der Schweiz ging. Ein Schweizer Unternehmen hielt 25 % eines österreichischen Unternehmens und wollte die Steuerbefreiung geltend machen; beim Schweizer Unternehmen handelte es sich um eine reine Holding-Gesellschaft.
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