Zusammenfassung: Die Autoren schildern die Konsequenzen der Kündigung des ErbSt-DBA Deutschland - Österreich durch Deutschland. Zunächst wird die Ausgangslage beschrieben: Der VfGH hebt den Grundtatbestand des § 1 Abs 1 ErbStG. Es folgt eine Darstellung und Erklärung der Aufkündigungsgründe. Sodann werden die konkreten Auswirkungen beschrieben.
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