Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich zu einer Frage bzgl der Kommunalsteuer: Fraglich war, ob Kommunalsteuerpflicht eintritt, wenn eine österreichische Mutter-Holding einer deutschen Tochter-Holding nach einer grenzüberschreitenden Einwärtsverschmelzung in deren Dienstverhältnis mit dem in den Niederlanden ansässigen Geschäftsführer der verschmolzenen deutschen Holding eintritt, und dabei auch die in Deutschland bereits rückgestellten Pensions- und Prämienansprüche übernimmt.