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Altersteilzeitregelung für einen deutschen Beamten

SteuerrechtBMFSWI 2007, 427 Heft 9 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Die Bezüge, die ein in Altersteilzeit befindlicher deutscher Beamter mit österreichischer Staatsbürgerschaft erhält, sind nicht als Ruhegehälter, sondern als nachträgliche Vergütung der Arbeitsleistungen in der Einarbeitungsphase zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: Art 19 Abs 1 DBA-Deutschland

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