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Stornogebühren bei einem Hotel unterliegen nicht der Umsatzsteuer

SteuerrechtRupert Wiesinger; Marta-Katarzyna ChalupaSWI 2007, 423 - 424 Heft 9 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Die Autoren analysieren die Argumentationslinie des EuGH in der Rechtsache Societe thermale d' Eugenie-les -Bains, in der dieser die Ansicht vertrat, dass Stornogebühren, die bei Rücktritt von einem Beherbergungsvertrag zu leisten sind, nicht von der Mehrwertsteuerpflicht umfasst seien.

Rechtsgrundlagen: Art 2 Nr 1 6. MWSt-RL; Art 6 Abs 1 6. MWSt-RL

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