Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Auslegung des Begriffs der " Immobiliengesellschaft" im DBA-Deutschland Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 13 Abs 2 DBA-Deutschland
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Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Auslegung des Begriffs der " Immobiliengesellschaft" im DBA-Deutschland Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 13 Abs 2 DBA-Deutschland
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