Zusammenfassung: Das BMF beschreibt die steuerlichen Rahmenbedingungen bei Auslagerung von Reinigungsdiensten durch ein österreichisches Hotel und prüft, ob die Bereitstellung eines Umkleideraums als Begründung einer österreichischen Betriebsstätte des deutschen Gebäudereinigungsunternehmens qualifiziert werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 29 BAO; § 81 EStG; Art 5 Abs 4 lit e DBA-Deutschland