Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass die Übersiedlung des Sohnes in die USA infolge der Übertragung eines GmbH-Anteils vom Vater an den Sohn unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts keine Wegzugsbesteuerung begründet. Im Fall des Ablebens des Vaters ist eine Besteuerung der verlorenen Wertzuwächse geboten; Rz 6677 EStR bezieht sich auch auf Vermögensübergänge im Erbweg.
Rechtsgrundlagen: DBA-USA; Rz 6677 EStR