Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Einkünfte des Arbeitnehmers einer österreichischen Kapitalgesellschaft, der einer Schweizer Betriebsstätte überlassen wurde, Stellung und weist darauf hin, dass der Arbeitskräfteüberlasser und nicht das Beschäftigerunternehmen als Arbeitgeber iSd art 15 Abs 2 DBA-Schweiz qualifiziert wird.