Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Sonderzahlungen an einen in Österreich ansässigen non executive Direktor eines britischen Unternehmens Stellung und prüft, ob die Sonderzahlungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit qualifiziert werden können.
Rechtsgrundlagen: § 67 EStG; Rz 930 LStR