Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich kritisch mit den Schlussanträgen des GA Maduro in der Rechtsache Societe thermale d´Eugenie-les -Bains auseinander, in denen der GA die Ansicht vertritt, dass Stornogebühren, die bei Rücktritt von einem Beherbergungsvertrag zu leisten sind, der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen. Die Verfasser weisen darauf hin, dass diese Rechtsmeinung nicht mit der Rechtsansicht der deutschen und österreichischen Finanzverwaltung in Einklang steht.