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Aus der Arbeit der BMF- Wirtschaftstreuhänder als liechtensteinischer Unternehmensberater

SteuerrechtBMFSWI 2007, 3 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der betrieblichen Einkünfte von in Österreich ansässigen Unternehmensberatern und Wirtschaftstreuhändern, die ihr Büro nach Liechtenstein verlegen, Stellung.

Rechtsgrundlagen: Art 14 DBA-Liechtenstein; Art 23 DBA-Liechtenstein; § 6 Z 6 EStG; Art 7 DBA-Liechtenstein

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