Zusammenfassung: Der Beitrag enthält eine Information des BMF zur Lösung eines internationalen Zurechnungskonfliktes: Im gegenständlichen Fall wurde ein Nachlass eines in den USA im Jahr 2005 verstorbenen Erblassers im Jahr 2007 dem in Österreich Erben ansässigen Erben eingeantwortet. Es stellt sich nun die Frage, wie die ab dem Todestag in das Nachlassvermögen geflossenen Kapitalerträge zu besteuern sind. Nach österreichischem Recht unterliegen diese Erträge der Einkommensbesteuerung, nach amerikanischem Recht könnten sie dem Nachlassvermögen zugerechnet werden und auch dementsprechend besteuert werden.