Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich zu einer Fragestellung, in der ein österreichisches Bedarfsflugunternehmen mit einem in Italien ansässigen Piloten einen Vertrag abschließen wollte. Fraglich war die österreichische Lohnsteuerpflicht bei Abschluss eines Dienstvertrags und bei Abschluss eines Werkvertrags.
Rechtsgrundlagen: § 47 Abs 2 EStG