Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob durch die Übernahme von Bau- und Montagetätigkeiten an in deutschen Häfen gelegenen Schiffen durch eine österreichische Bautischlerei eine Betriebsstätte in Deutschland begründet wird und beschreibt die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung in Österreich.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 3 DBA-Deutschland; Art 23 DBA-Deutschland