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Wasserleitungen als Betriebsstätte

SteuerrechtBMFSWI 2007, 463 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass das Rohrleitungsnetz des Wasserwerks einer deutschen Gemeinde, das die Wasserversorgung österreichischer Kunden übernimmt, als Betriebsstätte qualifiziert werden kann und betont die Irrelevanz des Standorts des Wasserzählers.

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