Zusammenfassung: Der Autor veranschaulicht in seinem Beitrag, dass die Interpretation des Betriebsstättenbegriffs im Doppelbesteuerungsrecht durch wiederholte Umgestaltungen des OECD-Musterkommentars einem permanenten Wandel unterworfen ist, wodurch sich auch die Qualifikationserfordernisse einer "Betriebsstätte" sukzessive verringerten. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zum Spannungsfeld zwischen Fiktions- und Erläuterungstheorie im Zusammenhang mit Bauleistungen und Auslandsmontagen und zur Anerkennungsfähigkeit von Vertreterbetriebsstätten Stellung.