Zusammenfassung: Die Autoren nehmen kritisch zu einem Beitrag von Loukota Stellung, in dem sich dieser gegen die Anwendung von § 94a EStG im Rahmen der Besteuerung abfließender Dividenden in den EWR-Raum und fehlender Ermittlungs- oder Vollstreckungsamtshilfe aussprach. Dabei weisen sie nach, dass die Quellenbesteuerung für Gewinnausschüttungen in EWR-Staaten eine unzulässige Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit und Diskriminierung ausländischer Gesellschaften begründet.