Zusammenfassung: Die Anwendung der DBA-Steuerentlastung für Zinseinnahmen aus argentinischen Anleihen setzt die Ansetzbarkeit der Zinsen im Rahmen des österreichischen Progressionsvorbehalts voraus.
Rechtsgrundlagen: Art 11 Abs 1 DBA-Argentinien; § 37 Abs 8 EStG