Zusammenfassung: Der EuGH erläutert, dass ein Händler, der ohne sein Wissen gutgläubig in einen Karussellbetrug involviert war, seine Berechtigung zur Geltendmachung der Vorsteuer nicht verliert.
EuGH, 12.01.2006, verb Rs C-354 Optigen Ltd und C-355/03 (Fulcrum Elelctronics Ltd und C-484/03 Bond House Systems Ltd