Zusammenfassung: Der Autor nimmt eine Entscheidung des FG Berlin, in der dieses darlegte, dass die in § 18 Abs 3 Auslandsinvestmentgesetz vorgesehene Pauschalbesteuerung für sogenannte schwarze Fonds mit der Kapitalverkehrsfreiheit nicht in Einklang stehe, zum Anlass, um die verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie den Verfahrensablauf im Fall von Einnahmen aus "schwarzen Fonds" näher zu erläutern.