Zusammenfassung: Das BMF erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Steuerbefreiungsregelung des DBA-Argentinien für Zinsen aus argentinischen Anleihen zur Anwendung gelangt.
Rechtsgrundlagen: Art 11 Abs 1 DBA-Argentinien; Art 23 DBA-Argentinien; § 37 Abs 8 EStG