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News aus der EU

SteuerrechtPeter Haunold; Michael Tumpel; Christian WidhalmSWI 2006, 89 - 91 Heft 2 v. 1.2.2006

RL 69/335/EWG ; Art 4 Abs 2 RL 69/335/EWG ; Art 1 RL 69/335/EWG ; § 2 Z 4 KVG

Der EuGH erörtert, dass Zuschüsse der Großmuttergesellschaft als Einlage der Tochter in die Enkelgesellschaft zu qualifizieren ist, sodass die Enkelgesellschaft Gesellschaftssteuer bezahlen muss. Weiters konkretisiert er den Begründungsort der Gesellschaftssteuerpflicht.

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