§ 3 Abs 1 Z 10 EStG
Der VwGH erörtert, dass die Steuerbefreiungsbestimmung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG auch im Fall einer Arbeitskräfteüberlassung an ein ausländisches Unternehmen, das im Ausland eine begünstigte Anlage aufbaut, zur Anwendung gelangt und widerspricht damit der von der Finanzverwaltung zur Geltung gebrachten Auslegung des § 3 Abs 1 Z 10 EstG.