Zusammenfassung: Das BMF nimmt Stellung zur Frage, ob die Umwandlung einer Vertriebstochtergesellschaft in eine Kommissionärtochtergesellschaft durch ein französisches Produktionsunternehmen als Begründung einer Vertreterbetriebsstätte zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 5 DBA-Frankreich; Art 5 OECD-MA