Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Anwendung des Steueranrechnungsverfahren zur Verhinderung der doppelten Schenkungsbesteuerung bei der Einbringung von unbeweglichen Vermögensgütern in eine österreichische Privatstiftung durch einen deutschen Staatsangehörigen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 48 BAO