Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Maßgeblichkeit des DBA-Diskriminierungsverbots im Rahmen der Besteuerung von Betriebsstätten Stellung und erläutert, dass die Zulassung eines Inlandsverlusts zum Verlustausgleich im Ansässigkeitsstaat und die Nachversteuerung in gewinnträchtigen Folgejahren durch den ausländischen Staat keine doppelte Verlustverwertung begründet.
Rechtsgrundlagen: Art 24 Abs 3 OECD-MA