Zusammenfassung: Das BMF nimmt zum Besteuerungsrecht an den stillen Reserven bei der Einbringung ungarischer Immobilien in eine ungarische Kft durch eine österreichische Personengesellschaft Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 22 DBA-Ungarn; Art 6 DBA Ungarn; Art 13 Abs 3 DBA Ungarn