Zusammenfassung: Einkommensteuerrückzahlungen, die an einen deutschen Staatsangehörigen nach der Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich durch deutsche Finanzbehörden geleistet werden, unterliegen nicht der österreichischen Steuerpflicht.
Rechtsgrundlagen: § 3 BAO; Art 3 Abs 2 DBA-Deutschland