Zusammenfassung: Lizenzgebühren, die von einer slowenischen an eine österreichische Kapitalgesellschaft geleistet werden, unterliegen der slowenischen Abzugsbesteuerung. Bis zur Revision des DBA Österreich-Slowenien, wo auch die Implementierung einer einheitlichen 5%igen Quellensteuer angestrebt wird, kann allerdings die Rückzahlung der Abzugssteuer beantragt werden.
Rechtsgrundlagen: Art 12 Abs 2 DBA-Slowenien; Art 12 Abs 1 DBA-Slowenien