Zusammenfassung: Die Autoren erläutern in ihrem Beitrag, welche Handlungspflichten die geschäftsleitenden Organe bei drohender Konkursreife des Unternehmens treffen. Dabei setzen sie sich insbesondere mit den im Konkursrecht vorgesehenen Maßnahmen auseinander, üben aber Kritik an der Zugrundelegung des wenig stichhaltigen "Überschuldungsbegriffs" und sprechen sich für eine Vorverlegung der haftungsbegründenden Handlungspflichten und einen Anknüpfung an die URG-Kennzahlen aus. Erwägungen zu internationalen Harmonisierungstendenzen in diesem Bereich runden den Beitrag schließlich ab.