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EuGH: Noch nicht abrechenbare Bauleistungen sind nicht in den Pro-rata-Satz zur Vorsteueraufteilung miteinzubeziehen

SteuerrechtPeter Haunold; Michael Tumpel; Christian WidhalmSWI 2005, 398 - 400 Heft 8 v. 1.8.2005

Art 19 6. MWSt-RL; Art 17 6. MWSt-RL

Die Autoren besprechen die Entscheidung des EuGH in der Rs Antonio Jorge, in der der EuGH darlegte, dass nicht abrechenbare Bauleistungen bei der Bemessung des pro-rata-Satzes zur Teilung der Vorsteuersummen einzubeziehen sind.

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