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Deutsch-schweizerische Bau-ARGE mit 8-monatiger Baustelle

SteuerrechtBMFSWI 2005, 375 Heft 8 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Sofern die Mitarbeit einer ausländischen Bau-ARGE an einem österreichischen Bauprojekt länger als 12 Monate andauert, liegt keine Betriebsstätte im Sinne der DBA Deutschland und DBA Schweiz vor.

BMF 22.06.2005, EAS 2624

Rechtsgrundlagen: § 29 BAO; § 81 EStG; DBA Deutschland; DBA Schweiz

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