Art 4 Abs 1 6. MWSt-RL
Der EuGH prüft, ob ein Mieter nach Aufgabe des in den gemieteten Räumlichkeiten geführten Restaurantbetriebs ein Vorsteuerabzugsrecht für den Bestandszins besitzt, der in Hinblick auf den befristeten und aufgrund der fehlenden Zustimmung des Vermieters nicht vorzeitig auflösbaren Bestandsvertrag geleistet wird.