Zusammenfassung: Für abzugsfreie Honorarzahlungen eines österreichischen Veranstalters an eine nicht bestehende belgische Künstleragentur, die darüber hinaus in Ermangelung einer Ansässigkeitsbescheinigung geleistet wurden, kann eine Steuerbefreiung gewährt werden.
BMF 25.02.2005, EAS 2577