Zusammenfassung: Der BMF nimmt Stellung zur Frage, ob die im Zuge der Umsiedlung der Vertriebsstelle eines deutschen Unternehmens in eine Schweizer Betriebsstätte erfolgte Aufrechterhaltung eines Bestell- und Reklamationsbüros in Österreich als inländische Betriebsstätte qualifiziert werden kann.
BMF 25.02.2005, EAS 2581