Zusammenfassung: Das BMF hatte zu prüfen, ob eine slowenische Kapitalgesellschaft berechtigt ist, dass eine ihr zufließende Dividende gemäß § 94a EStG von der österreichischen Kapitalertragsteuer freigestellt wird.
BMF 31.08.2005, EAS 2649
Rechtsgrundlagen: § 94a EStG