Zusammenfassung: Das BMF ging auf die Anwendungsfälle des Methodenwechsels nach § 10 Abs 4 KStG ein im Hinblick auf die Gewinnausschüttung durch eine Hong-Kong-Gesellschaft
BMF 06.05.2005, EAS 2608
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 4 KStG
Zusammenfassung: Das BMF ging auf die Anwendungsfälle des Methodenwechsels nach § 10 Abs 4 KStG ein im Hinblick auf die Gewinnausschüttung durch eine Hong-Kong-Gesellschaft
BMF 06.05.2005, EAS 2608
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 4 KStG